Unsere neue Betriebserlaubnis und Ausnahme für Betriebsverbote vom Land MV ist eingetroffen. Durch dieses Schreiben sind wir weiterhin befähigt, im folgenden Umfang für unsere Kunden zu fliegen:
– auf und in einer Entfernung von weniger als 1,5 km zur Begrenzung von Flugplätzen
– in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 m zu einer Menschenansammlung
– über und in einem seitlichen Abstand von weniger als 100 m zur Begrenzung von Industrieanlagen sowie Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung
– über und einem seitlichen Abstand von weniger als 100 m zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
– über Wohngrundstücken
– in Höhen oberhalb von 100 m über Grund und bis max. 200 m über Grund
Geltungsbereich: Mecklenburg-Vorpommern
Wir freuen uns auf weitere spannende Aufträge mit unser Kamera-Drone, um Ihnen optimale Luftaufnahmen / Luftbild aus Rostock, Warnemünde und M-V präsentieren zu dürfen.