Seit Oktober 2017 gibt es für Kamera-Drohnen gesetzliche Vorschriften, die den Einsatz für professionelle Luftaufnahmen klar definieren. Dazu gehören unter anderem der Nachweis über eine Haftpflichtversicherung, die Kennzeichnung des Halters mit Namen und Adresse mittels einer feuerfesten Platte sowie das gesetzliche Mindestalter.
Darüber hinaus sind während des Fluges verschiedene Aspekte zu beachten. Der Pilot darf eine maximale Flughöhe von 100 Meter über Wasserspiegel nicht überschreiten, das Fliegen über Wohngebieten, Naturschutzgebieten, Flugplätzen, Menschenmengen sowie öffentlichen Einrichtungen wie Gefängnisse oder Militärstützpunkte sind grundsätzlich untersagt.